Rechtliche Hinweise
"Segler schützen die Umwelt, denn nur in einer intakten Umwelt ist Segeln das Naturerlebnis!"
Aus diesem Grund werden auch auf der Umweltseite die wichtigsten Informationen, die unser Revier betreffen, in folgenden Kategorien zusammengefaßt
a) Verordnungen (EU-Wasserrahmenrichtlinie etc.)
b) Merkblätter (Bilgenwasserentsorgung etc.)
c) Empfehlungen (Blaue Flagge etc.)
a) Verordnungen
Nachfolgende Verordnungen sind für uns relevant:
EU-Wasserrahmenrichtlinie
Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft ist am 22.12.2000 in Kraft getreten. Die Richtlinie bildet die Grundlage für nationale Verordnungen und wird in nationales Recht umgesetzt. Die Ziele der Richtlinie für oberirdische Gewässer sind
- Guter ökologischer und chemischer Zustand in 15 Jahren
- Gutes ökologisches Potenzial und guter chemischer Zustand bei erheblich veränderten oder künstlichen Gewässern in 15 Jahren
- Verschlechterungsverbot
Am 16. Januar 2007 ist eine weitere Richtlinie, die EU-Grundwasserrichtlinie zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung, in Kraft getreten.
Ausführliche Informationen finden Sie zum Thema europäische Gewässerschutzpolitik hier:
Berliner Wassergesetz (BWG)
Das Berliner Wassergesetz ist zum 17. Juni 2005 in Kraft getreten und zuletzt am 20. Mai 2011 geändert worden. Zu beachten sind u.a. die Bestimmungen über „Bauliche Anlagen in Wasserschutzgebieten“ und die Ausführungen zu den Trinkwasserschutzgebieten.
Den Wortlaut des Berliner Wassergesetzes finden Sie hier:
Die Gesetze und Bestimmungen sind unbedingt zu beachten, denn die gesetzlichen Vorstände der Vereine sowie die einzelne Seglerin und Segler können mit Bußgeldern belangt werden.
b) Merkblätter
Folgende Merkblätter sind für den Wassersport zu beachten, die Liste erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Merkblatt zur Entsorgung von Bilgenwasser
Die Einleitung von Fäkalien oder Bilgenwasser ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, diese wird mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu EUR 50.000,00 geahndet.
Für die ordnungsgemäße Entsorgung steht ein Merkblatt, bereitgestellt vom Berliner Segler-Verband, zur Verfügung.
Sie finden das Merkblatt, an dritter Stelle von oben, hier:
Merkblatt zum Gewässerschutz
Die Wasserschutzpolizei bietet auch mehrere Informations- und Merkblätter für Wassersportler zum Herunterladen an. Sehr wichtig und interessant ist das Merkblatt zum Gewässerschutz, denn "Wasser ist ein unentbehrliches Gut" (Zitat aus dem Merkblatt).
Die wichtigsten Informationen in dem Merkblatt sind:
- Nur klares Wasser ohne biologisch abbaure Reinigungsmittel zum Reinigen des Bootes, das im Wasser liegt, verwenden.
- Wisch- oder Abwasser zur Reinigung des Bootes, das mit einem Reinigungsmittel ergänzt wurde, darf nicht in ein Gewässer eingeleitet werden.
- Jegliche Art von Bodenverunreinigungen sind beim Überholfen des Bootes im Winterlager zu vermeiden.
- Alle Sonderabfälle sind sorgfältig aufzufangen und ordnungsgemäß, jedoch im Hausmüll, zu entsorgen.
- Das Betanken von Booten mit einem Außenbordmotor ist mit äußerster Sorgfalt durchzuführen.
- Das Entsorgen oder Einleiten von Bilgenwasser und Fäkalienwasser in die Fliessgewässer ist ausdrücklich verboten, empfehlenswert ist die Entsorgung über die lokalen Sammelstellen, dem mobilen Bunkerschiff oder die Nutzung einer transportablen Toilette.
Mehr Infos (sechstes Merkblatt von oben) finden Sie hier:
c) Ordnungswidrigkeiten
Röhricht- und Schilfgürtel sind besonders geschützte Biotope, deshalb dürfen sie nicht betreten oder mit Wasserfahrzeugen jeglicher Art befahren werden. Der Gesetzgeber ahndet das Betreten und Befahren der Röhrichtbestände als Ordnungswidrigkeit. Dies gilt auch für Schneisen im Bestand, die nicht breiter als 20 Meter sind. Beim Vorbeifahren und Ankern ist generell ein Abstand von mindestens 10 Metern zu Röhrichten und Schwimmblattpflanzen einzuhalten. Detaillierte Informationen, auch über die Wasserpflanzen, die nach §26 a des Naturschutzgesetzes Berlin geschützt sind (Liste auf siehe Seite 5), finden Sie hier
d) Empfehlungen
Die Empfehlungen richten sich sowohl an den einzelnen Wassersportler wie auch an unsere Wassersportvereine.
Für jeden Einzelnen (auch zur Erinnerung, damals wars ... der Sportbootführerschein ...)
Die wichtigsten Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in unserem Revier sind:
- Verneiden Sie das Einfahren in Röhrichtbestände und Schilfgürtel, denn es ist verboten. Röhrichte dürfen nicht betreten oder mit Wasserfahrzeugen befahren werden (siehe auch unter c) Ordnungswidrigkeit.
Wir haben am Tegeler See auch aufgrund der Bepflanzungsaktionen seit den 90ziger nachweislich den dichtesten Schilfgürtelbestand in Berlin. - Halten Sie einen ausreichenden Abstand, mindestens 10 Meter, zu diesen sensiblen Bereichen
- Richten Sie beim Ankern keinen Schaden an, legen Sie mit der erforderlichen Sorgfalt und Umsicht wieder ab
- Respektieren Sie die Lebensräume unserer Tiere im Wasser, am Ufer und in der Luft. Beobachten und Fotografieren Sie nur aus der Ferne.
Halten Sie unser Wasser sauber, denn der Tegeler See war in den 70ziger Jahren in einem erschreckenden Zustand. - Beachten Sie die Merkblätter und befolgen Sie die Hinweise.
- Informieren Sie sich umfassend über die umweltrelevanten Themen nicht nur in unserem sondern auch in fremden Revieren.
Eine ausführlichere Beschreibung mit einer Auflistung der 10 goldenen Regeln finden Sie hier
Für die Vereine
Blaue Europa Flagge für Sportboothäfen
Fahrten- und Regattasegler, die ausserhalb unseres Revier unterwegs sind und in fremden Häfen vor Anker gehen, bevorzugen Häfen, die mit der „Blauen Flagge“ ausgezeichnet worden sind. Diese ausgewiesenen Häfen „zeigen der Öffentlichkeit, dass sie die Sorge um die Umwelt ernst nehmen, zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen beitragen und sich aktiv bemühen, Umweltbelastungen zu vermeiden“ (Zitat aus den Ausschreibungsunterlagen der „Blauen Flagge").
Die Blaue Flagge kann auch und wird auch von Segelvereinen beantragt. Die Blaue Flagge wird nach einem Prüfverfahren jährlich vergeben, hierfür fallen einmalig Bearbeitungsgebühren in Höhe von EUR 300,- an. Leider ist festzustellen, dass im Jahr 2011 kein Berliner Seglerverein diese Auszeichnung erhalten hat und im Jahr 2010 auch nur, aber immerhin ein Berliner Verein, der Tegeler Segel-Club e.V. (TSC) aus unserem Revier ausgezeichnet wurde.
Dieser Zustand ist inakzeptabel und kann nur verbessert werden. Informationen zur „Blauen Flagge“ und die Antragsunterlagen finden Sie auf den Seiten des Deutschen Seglerverband hier
Umweltgerechte Sportboothäfen
Für den Standort, den Ausbau und den Erhalt von umweltgerechten Häfen sind folgende Punkte zu beachten, u.a.:
- Schutz benachbarter naturnaher und ökologisch wertvoller Flächen
- Vermeidung der großflächigen Versiegelung von Flächen
- Erhaltung naturnaher Uferzonen
Gewässerschutz, u.a.
- Befestigte Bootswaschplätze mit Reinigungswasser-Sammelanlage
- Entsorgungsmöglichkeiten für Bordabfälle und –abwasser
- Landseitige Einrichtungen, u.a. Anschluss der Hafenanlage an die öffentliche Abfall- und Abwasserentsorgung
- Vorhandensein ausreichender Behälter für Abfälle jeglicher Art
- Getrennte Sammelbehälter für Öl und ölhaltige Rückstände
- Vorkehrungen zur Vermeidung des Gelangens von umweltschädlichen Stoffen in den Boden bei Bootsarbeiten an Land
Hafenbetrieb und Umweltinformationen, u.a.
- Benennung eines Umweltschutzbeauftragten
- Informationstafeln zu Umweltthemen und umweltgerechtem Verhalten
- Teilnahme an der Kampagne "Blaue Europa Flagge für Sportboothäfen"
Eine ausführlichere Beschreibung der sog. Öko-Checkliste für einen umweltgerechten Sportboothafen, erstellt vom Deutschen Seglerverband (DSV), finden Sie hier