Der BSV gibt bekannt:

Zuwendungsantrag - 50/50 Regelung auch für Segel möglich

Liebe Vereine,
wir hatten Sie informiert, dass auch für das Jahr 2019 von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport die Möglichkeit zur Beschaffung von Booten und Zubehör für die überwiegende Verwendung im Jugendbereich geschaffen wurde.
Nach Absprache mit der Senatsverwaltung konnten wir bewirken, dass auch nur Segel beantragt werden können. Also falls die Rümpfe noch gut sind, aber die Segel erneuert werden müssten, besteht dafür die Möglichkeit Segel zu beantragen.

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